Wenn’s der Wahrheitsfindung dient

„Beweise sind das Gegengift gegen das Gift der Zeugenaussage“ (Sir Francis von Verulam Bacon).

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie als Unschuldiger nichts zu befürchten haben. Man muss immer mit Zeugen rechnen. Lügen, selektive Wahrnehmung, falsche Erinnerungen (das Hirn füllt Lücken durch Erklärungen, Erfahrungen u.a., was zu sog. Scheinerinnerungen führt) sowie die Vermischung von Wahrnehmung und Wertungen. Zeugen sind unzuverlässige Beweismittel – dennoch werden viele Verurteilungen auf unwiderlegte Zeugenbeweise gestützt. Ein Freispruch erfolgt nur bei „berechtigten Zweifeln“ – ein erfahrener Strafverteidiger kann Sie dabei unterstützen, eben diese berechtigten Zweifel beim Gericht hervorzurufen.