Kategorie: Strafrecht

Wenn’s der Wahrheitsfindung dient

„Beweise sind das Gegengift gegen das Gift der Zeugenaussage“ (Sir Francis von Verulam Bacon).

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie als Unschuldiger nichts zu befürchten haben. Man muss immer mit Zeugen rechnen. Lügen, selektive Wahrnehmung, falsche Erinnerungen (das Hirn füllt Lücken durch Erklärungen, Erfahrungen u.a., was zu sog. Scheinerinnerungen führt) sowie die Vermischung von Wahrnehmung und Wertungen. Zeugen sind unzuverlässige Beweismittel – dennoch werden viele Verurteilungen auf unwiderlegte Zeugenbeweise gestützt. Ein Freispruch erfolgt nur bei „berechtigten Zweifeln“ – ein erfahrener Strafverteidiger kann Sie dabei unterstützen, eben diese berechtigten Zweifel beim Gericht hervorzurufen.

Raus aus der Opferfalle!

Nebenklage und Beistand für Opfer einer Vergewaltigung, eines sexuellen Missbrauchs

Als Nebenkläger sind sie nicht nur Zeuge im Strafverfahren sondern Prozessbeteiligter mit Rechten. Sie haben die Möglichkeit, sich neben der Staatsanwaltschaft aktiv am gesamten Verfahren zu beteiligen. Auf Antrag kann Ihnen der Anwalt Ihrer Wahl auf Staatskosten beigeordnet werden. Über Ihren Anwalt erhalten Sie Einsicht in die Ermittlungsakte. Sie können mit Ihrem Anwalt den Fall besprechen und im Verfahren Fragen und Anträge stellen. Durch die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung können Sie Einfluss auf das Verfahren nehmen – Sie werden sich dadurch weniger hilflos und damit besser fühlen.

Lassen Sie sich von der schwierigen Beweislage nicht abhalten, sexuelle Übergriffe anzuzeigen – es gibt immer wieder Erfolge, die Mut machen!

Bedeutsamste eigene Erfahrungen:

Entscheidung des 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (1 StR 231/08) – der Freispruch wurde aufgehoben, der Täter im anschließenden erneuten Verfahren verurteilt und noch im Sitzungssaal verhaftet.

Was Sie stets auch bedenken sollten: Möglicherweise sind Sie nicht das einzige Opfer!

Unbekannt

Beachten Sie als Gewaltopfer oder bei Verdacht auf Misshandlung/Missbrauch von Kindern insbesondere die Angebote der Opferambulanz und Kinderschutzambulanz in München (www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de) und die Hilfsangebote des Vereins „Weißer Ring“ (www.weisser-ring.de – Opfer-Telefon: 116006).